Aktuelle Corona-RegelungenTennis

Seit dem 16. September 2021 gelten in Baden-Württemberg neue Indikatoren für Corona-Regelungen. Mit Veröffentlichung der CoronaVO und der CoronaVO Sport treten die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (7-Tage-HI) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) als verbindliche Indikatoren für den festgelegten 3-Stufen-Plan in Kraft.

Je nach Warnstufe sind auch für den Sport verschärfte Zugangsbeschränkungen festgelegt und ggf. der Zugang zu Tennisanlagen (Innen und Außen) für Ungeimpfte nur mit PCR-Test oder 2G-Beschränkung möglich.

Stufe

7-Tage-HI oder AIB

Tennis im Freien

Tennis in der Halle

Basisstufe

 

ohne Nachweispflicht für Spieler

3G für Zuschauer ab 5.000 Besuchern bzw. bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m

3G

Warnstufe

1,5 oder 250

3G

3G - mit PCR-Test

Alarmstufe I

3,0 oder 390

3G - mit PCR-Test

2G für Zuschauer

2G

Alarmstufe II

seit 24.11.2021

6,0 oder 450

2G

2G+ für Zuschauer

2G

2G+ für Zuschauer

 

Die bereits definierten Ausnahmen von PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkungen haben auch weiterhin Bestand. Damit sind folgende Personenkreise ausgenommen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bzw. bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes auch im Freien hat ebenfalls weiter Bestand. Während der Sportausübung muss grundsätzlich keine Maske getragen werden, auch Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind davon ausgenommen.

 

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Unklarheiten bezüglich der Testpflicht ungeimpfter Tennistrainer beseitigt. Wie aus einer gemeinsamen Meldung des Sozial- und Kultusministeriums an den Landessportverband Baden-Württemberg hervorgeht, muss jeder Ungeimpfte, unabhängig von seiner Tätigkeit oder Anstellungsform, ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können, sobald er eine Tennishalle betritt.


Diese Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Regeln können von den zuständigen Stellen jederzeit geändert und aktualisiert werden. Wichtige Hinweise liefert immer die Seite des Landes Baden-Württemberg. Im Zweifel fragen Sie bei der für Ihren Landkreis zuständigen Behörde um Auskunft. Der WTB übernimmt für seine Aussagen keine Haftung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.