WTB-Info: Update Corona Stand 10.01.2021
Der Betrieb von Sportstätten ist weiterhin untersagt.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus
SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert.
Gem. § 1d der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist
der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr weiterhin bis einschließlich 31. Januar 2021 untersagt. Unter § 13 Abs. 2 CoronaVO fallen alle
öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.
Wir bitten alle Verantwortlichen sich strikt an die derzeitige Verordnung zu halten.
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